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Suchen nach dem ABC
Die Verfahrensbeschreibungen des Serviceportals Baden-Württemberg informieren Sie über die Zuständigkeiten der einzelnen Ämter und Institutionen. Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.
Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen anmelden
Das Land fördert im Rahmen des MEPL III die Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen.
Als Beratungsorganisation müssen Sie die von Ihnen abgeschlossenen Beratungsverträge anmelden.
Das ist notwendig, damit das Land die erforderlichen Finanzmittel einplanen kann.
Zuständige Stelle
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Persönlicher Kontakt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie haben einen gültigen Rahmenvertrag mit dem MLR.
Verfahrensablauf
Melden Sie die Beratung online an. Eine besondere Nachricht von der zuständigen Stelle erhalten Sie danach nicht.
Nach der Beratung beantragen Sie ebenfalls online die Förderung.
Fristen
- Frühestens: nach Abschluss des Beratungsvertrages
- Spätestens: am 5. Kalendertag nach dem Quartal, in dem der Beratungsvertrag geschlossen wurde
Beispiel: Vertragsschluss am 22. März; Anmeldung spätestens am 5. April
Erforderliche Unterlagen
- Beratungsverträge (im PDF-Format)
Sie müssen mindestens folgende Angaben enthalten:- Name, Anschrift und Unternehmensnummer des landwirtschaftlichen Unternehmens
- Name des Beratungsmoduls und
- Name und Unternehmensnummer der Beratungsorganisation
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ihn am 29.05.2019 freigegeben.