Leistungen

Geländeveränderungen beantragen

Unter Geländeveränderungen sind im Wesentlichen Geländeauffüllungen, Abgrabungen und Rebplanien zu verstehen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für Auffüllungen, Abgrabungen und sonstige Geländeveränderungen z. B. Rebplanien ( >500 m² im Außenbereich) ist eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.

Verfahrensablauf

Beim Amt für Umweltschutz, Untere Naturschutzbehörde, Badstraße 20, 77652 Offenburg, E-Mail: umwelt@ortenaukreis.de ist ein Antrag auf bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung

Vertiefende Informationen

Für eine fachgerechte und schadlose Durchführung von Geländeauffüllungen wurde vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, das “Merkblatt für Geländeauffüllungen mit unbelastetem Erdaushub“ erarbeitet.

Rechtsgrundlage

Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG)
Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)
Landes-Bodenschutz- und Abfallgesetz (LBodSchAG)
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)