Corona: Landesregierung beschließt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Samstag, den 21. März 2020.


Update 21. März 2020

Die Landesregierung setzt per Verordnung weitere Maßnahmen in Kraft.

Ab dem 21. März 2020 gilt zusätzlich:

- Alle Restaurants, Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Eisdielen, Bars und Kneipen im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.

- Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten. Gruppenbildungen von mehr als drei Personen darf es nicht mehr geben. Dieses Verbot wird streng kontrolliert, durchgesetzt und sanktioniert. Natürlich können Familien oder Menschen, die zusammenleben, weiter gemeinsam auf die Straße.

- Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach oder durch Baden-Württemberg sind untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz, zum Wohnort, zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie.

- Frisöre müssen schließen.


Die gesamte Rechtsverordnung zum Nachlesen finden Sie unter folgendem Link:

Corona-Verordnung 20.03.2020



Das Wirtschaftsministerium hat Auslegungshilfen zur Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften auf Grund der Corona-Verordnung veröffentlicht. Damit wird klargestellt, welche Branchen und Betriebstypen von den infektionsschützenden Maßnahmen betroffen sind und welche weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Die Auslegungshilfe können Sie durch folgenden Link aufrufen:

Auslegungshilfe zur Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften