Kommunalwahl 2019

Am 26. Mai 2019 ist es soweit. Dann hat Baden-Württemberg wieder die Wahl, genauer gesagt die Kommunalwahl.

Gewählt werden die Gemeinderäte in 1.101 Städten und Gemeinden sowie die Ortschaftsräte in 410 Gemeinden mit Ortschaftsverfassung. Gewählt werden auch die Kreisräte in den 35 Landkreisen. Nirgends ist der Einfluss der Wählerinnen und Wähler so groß wie auf der kommunalen Ebene. Das Kommunalwahlrecht ermöglicht den Wählenden eine gezielte, listenunabhängige Auswahl unter den Kandidatinnen und Kandidaten.

Aber genau die braucht es auch: Kandidatinnen und Kandidaten.

Roman Herzog hat gesagt: „Unsere freiheitliche Demokratie lebt nicht von Umfragen, sie lebt von Engagement und Courage!“ und Franz Müntefering geht noch einen Schritt weiter: „Demokratie kennt keinen Schaukelstuhl. Solange der Kopf klar ist, ist man mitverantwortlich.“ In diesem Sinn bitten wir Sie: Machen Sie mit und kandidieren Sie für den Gemeinderat!

Die Listen für die Gemeinderatswahlen müssen von den Parteien oder Wählervereinigungen aufgestellt werden. Und diese werden sich in den kommenden Wochen und Monaten aufmachen, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu suchen und anzusprechen. Falls Ihnen das zu passiv ist, dann ergreifen Sie doch selbst die Initiative und sprechen einfach ein Gemeinderatsmitglied an.

Zum Gemeinderat sind alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde wählbar, die am 26. Mai 2019 Deutsche oder Unionsbürger sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung oder einzige Wohnung in der Gemeinde haben oder nach einem früheren Wegzug aus der Gemeinde innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückgezogen und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Bei unechter Teilortswahl müssen Bewerber/innen für die einzelnen Wohnbezirke neben den bereits genannten Wählbarkeitsvoraussetzungen auch in dem Wohnbezirk wohnen, für den sie sich aufstellen lassen.

Es ist ein Glück wählen zu dürfen, aber es ist auch eine besondere Ehre und große Aufgabe, als gewählte Vertreterin bzw. als gewählter Vertreter an der Zukunft der Stadt mitzuarbeiten. Viele interessante und spannende Aufgaben erwarten den Gemeinderat zusammen mit der Verwaltung in den nächsten Jahren, dafür braucht unsere Gemeinschaft mutige und engagierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, sich in diesem wichtigen Gremium einzubringen.