De - Minimis
Landwirtschaftliche Förderprogramme
Rückerstattung Milchleistungsprüfung
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 19.12.1994 beteiligt sich die Stadt Oppenau an den Kosten für die Milchleistungsprüfung.Maximal bezuschusst werden 5,65 €/Monat Betriebsbeitrag und 50 % der Prüfgebühren. Nachweisführung hierzu erfolgt über den Landesverband Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. Die De-minimis-Erklärung ist zwingend auszufüllen und bis spätestens Montag, 29.09.2025, bei der zuständigen Ortsverwaltung oder in der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Rathausplatz 1, 77728 Oppenau, einzureichen. Ansonsten kann keine Auszahlung erfolgen. Ein weiterer Antrag ist nicht erforderlich.
BesamungskostenzuschussGemäß Beschluss des Gemeinderats der Stadt Oppenau, wird die künstliche Besamung von Rindern durch die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses gefördert. Dabei wird für die Samenkosten ein Zuschuss in Höhe von 5,75 € je nachweislich durchgeführter Besamung und für die Verrichtungskosten ein Zuschuss in Höhe von 4,09 € für jede 1. und 4. Besamung gewährt.Die Nachweisführung erfolgt über die Rinderunion Baden-Württemberg e. V. Die De-minimis-Erklärung ist zwingend auszufüllen und bis spätestens Montag, 29.09.2025, bei der zuständigen Ortsverwaltung oder in der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Rathausplatz 1, 77728 Oppenau, einzureichen. Ansonsten kann keine Auszahlung erfolgen. Ein weiterer Antrag ist nicht erforderlich. Transportkostenbeihilfe für weibliche RinderDie Stadt Oppenau ist, gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 09.05.2005, dem Förderprogramm für die Gewährung von Transportkosten für weibliche Rinder nach der Förderrichtlinie des Ortenaukreises beigetreten und wird es mitfinanzieren. Auch für das laufende Jahr wird das Programm entsprechend gefördert. Antragsberechtigt sind Rinderhalter, die weibliche Rinder im Alter von 6 bis 24 Monaten halten und ihre Tiere im Schwarzwaldgebiet des Ortenaukreises für mindestens 3 Monate während der Vegetationszeit auf eine Weide verbringen.- Die Transportkostenbeihilfe beträgt 40,00 €/Rind (Hin- und Rücktransport) bei einer Entfernung bis 20 km, darüber hinaus 2,00 €/Transportkilometer (Hin- und Rücktransport). Der Höchstbetrag je transportiertes Rind beträgt 80,00 €/Jahr.- Die Transportkostenbeihilfe wird nur für den Transport weiblicher Rinder gewährt.
Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anträge sind zusammen mit der De-minimis-Erklärung bis spätestens Montag, 29.09.2025, bei der zuständigen Ortsverwaltung oder in der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Rathausplatz 1, 77728 Oppenau, einzureichen. Die De-minimis-Erklärung ist zwingend auszufüllen. Ansonsten kann keine Auszahlung erfolgen.
Förderung der BergbauernbetriebeLandwirtschaftliche Flächen von 1 bis 2,99 ha im SteillagenbereichBergbauernbetriebe im Ortenaukreis, deren selbst bewirtschaftete Eigentums- und Pachtflächen in der benachteiligten Agrarzone zwischen 1,0 und 2,99 ha umfasst, erhalten eine Ausgleichszulage von 170,00 € pro Hektar. Voraussetzung für die Gewährung einer Ausgleichszulage ist, dass die positiven Einkünfte des Antragstellers und seines Ehegatten nach dem letzten vorliegenden Steuerbescheid 76.693,00 € nicht überschritten haben. Die Zuwendung ist für die letzten 5 Jahre zurückzuzahlen, wenn das in die Förderung einbezogene Gelände aufgeforstet wird oder wurde.
Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anträge sind zusammen mit der De-minimis-Erklärung bis spätestens Montag, 29.09.2025, bei der zuständigen Ortsverwaltung oder in der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Rathausplatz 1, 77728 Oppenau, einzureichen. Die De-minimis-Erklärung ist zwingend auszufüllen. Ansonsten kann keine Auszahlung erfolgen.
Alle Anträge stehen auf der Internetseite der Stadt Oppenau unter der Rubrik Bürgerservice/De-Minimis, als beschreibbare PDF-Dateien zur Verfügung.
Bei eventuellen Rückfragen oder falls Sie antragsberechtigt sind und Ihnen in den nächsten Tagen kein Antragsformular zugeht, melden Sie sich bitte unter Tel. 07804/48-46 bei Frau Braun.
Die Abgabe ist bis spätestens Montag, 29.09.2025, möglich. Später eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt!

