Öffentliche Bekanntmachung

zur Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Kalikutt" nach § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 i.V.m. § 13 BauGB der Stadt Oppenau, OT Ramsbach (Ortenaukreis)

2. Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Oppenau hat am 26.01.2026 in öffentlicher Sitzung den geänderten Satzungsentwurf der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Kalikutt" gebilligt und den Beschluss gefasst, die Veröffentlichung erneut im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgrund der geringfügigen Erweiterung des Geltungsbereichs sowie erforderlichen Änderungen durchzuführen. Auf eine Umweltprüfung (und damit auf die Erstellung eines Umweltberichts) kann gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB verzichtet werden, jedoch sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu beschreiben und zu bewerten. Ein naturschutzrechtlicher Ausgleich für die Eingriffe ist zu erbringen.

Ziel und Zweck der Planung:

Der Geltungsbereich umfasst den im Zusammenhang bebauten Bereich "Kalikutt" im OT Ramsbach der Stadt Oppenau nordwestlich der Ortslage von Oppenau bzw. südwestlich von Ramsbach westlich der B 28 und der Rench.
 
Die vorhandene Bebauung erstreckt sich hier südlich und teilweise nördlich der Straße "Kalikutt", eine Klarstellungssatzung ist aus planerischer Sicht nur für einen Teil der Bebauung südlich der Straße erforderlich.
 
Die Einbeziehungssatzung umfasst den Bereich nördlich der Straße sowie westlich und südöstlich der vorhandenen Bebauung. Mit dem Beschluss zur 2. Veröffentlichung wurde der Geltungsbereich südlich der Kapelle (Teilfläche Flst.-Nr. 103 Gemarkung Ramsbach) sowie nördlich der Straße "Kalikutt" (Teilfläche Flst.-Nr. 115 Gemarkung Ramsbach) geringfügig erweitert. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Darstellungen des nachfolgenden Lageplans.

Übersichtsplan Geltungsbereich 3. Änderung BPlan Bahnhofstraße

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage von Längsparkern auf Flst.-Nr. 115 entlang der Straße "Kalikutt" sowie grundsätzlich eine Erweiterungsmöglichkeit im städtebaulich verträglichen Umfang zu schaffen, wird eine Einbeziehungssatzung aufgestellt. Der Bereich der Klarstellungssatzung sowie der Einbeziehungssatzung wird im rechtswirksamen FNP des Gemeindeverwaltungsverbands "Oberes Renchtal" als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. I.R.d. nächsten Fortschreibung des FNP wird die Fläche entsprechend dem Bestand noch ausgewiesen. Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Kalikutt" mit Begründung und Naturschutzfachlichem Beitrag und weiteren Unterlagen wird in der Zeit vom 02. Februar 2026  bis  06. März 2026 (jeweils einschließlich) gemäß § 4a Abs. 3 BauGB folgendermaßen veröffentlicht: Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auf der Homepage der Stadt Oppenau (Unterlagen nachstehend) sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) eingesehen und zum Ausdruck heruntergeladen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Oppenau, Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Rathausplatz 1, 77728 Oppenau, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an das E-Mail-Postfach bauverwaltung@oppenau.de übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Oppenau vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzungen unberücksichtigt bleiben können.

 
Oppenau, den 28.01.2026


gez. Uwe Gaiser
Bürgermeister

Unterlagen zur Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Kalikutt"

Hinweis: Die übrigen abrufbaren Unterlagen werden ab dem 02.02.2026 an dieser Stelle veröffentlicht.