Anträge auf Absetzung von Wassermengen, die im Jahr 2025 nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden

Hinweis

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Anträge auf Absetzung von Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden bis spätestens 16.03.2026 schriftlich bei der Stadt Oppenau - Steuerverwaltung - Rathausplatz 1 einzureichen sind.

Die Anträge von landwirtschaftlichen Betrieben können bei der Stadtverwaltung - Zimmer 204 - bzw. bei den entsprechenden Ortsverwaltungen gestellt werden. Es ist ein Nachweis aus dem die Anzahl der Tiere im Jahr 2025 hervorgeht, vorzulegen.