
Öffentliche Bekanntmachung
zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands "Oberes Renchtal"
Veröffentlichung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands "Oberes Renchtal" hat in ihrer Sitzung am 10.06.2025 dem Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht zugestimmt. Die Zustimmung in den jeweiligen Gemeinderäten erfolgte ebenfalls. Gleichzeitig beschloss die Verbandsversammlung die Veröffentlichung der 10. Änd. des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht, der die Beschreibung und die Bewertung der Umweltauswirkungen der geplanten Flächenausweisungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima, Flora/Fauna und Landschaftsbild/Erholung, die Aussage bzgl. Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten und Aussagen zum Artenschutz (gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) darlegt, sowie der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung wird in der Zeit vom
30.06.2025 bis 08.08.2025 (jeweils einschließlich)
auf der Homepage der Stadt Oppenau (Unterlagen nachstehend) sowie der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach (https://gemeinde.bad-peterstal-griesbach.de/rathaus/rathausnachrichten/) sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Oppenau sowie im Rathaus der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach während der Sprechzeiten eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Stadt Oppenau und der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Mit der 10. Änderung des FNP soll die Nutzung folgender Flächen geändert werden:
Oppenau, OT LierbachL1Nutzungsänderung einer Sonderbaufläche "Erholungsheim" zu einer Sonderbaufläche "Ferienwohnungen, Veranstaltungen, Dauerwohnen" und Grünfläche "Spielplatz" Bad Peterstal-Griesbach, OT Bad GriesbachG1Nutzungsänderung einer Sonderbaufläche "Reitsportanlage" zu einer Sonderbaufläche
"Natur-Camp"
Die Flächenausweisungen der 10. Änderung des Flächennutzungsplans sowie deren Lage können den beigefügten Plänen entnommen werden.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
- RP Freiburg, Abt. 2, Ref. 21, Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz vom 19.07.2024
(Thematik: L 1: Lage im LSG und Nähe zu FFH-Gebiet, G 1: Betroffenheit von FFH-Gebiet) - RP Freiburg, Abt.8, Forstdirektion vom 19.07.2024 (Thematik: Waldabstand)
- RP Freiburg, Abt.9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 04.07.2024
(Thematik: Bodenkunde, Ingenieurgeologie, Hydrogeologie) - RP Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege vom 10.06.2024
(Thematik: archäologische Funde) - LRA Ortenaukreis, Baurechtsamt vom 12.07.2024
(Thematik: Überschwemmungsgebiet) - LRA Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft vom 12.07.2024
(Thematik: Waldabstand) - LRA Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz vom 12.07.2024
(Thematik: Artenschutz, Natura 2000) - LRA Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz vom 18.07.2024
(Thematik: Gewässerrandstreifen, Altlasten) - LRA Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft vom 12.07.2024
(Thematik: angrenzende Landwirtschaftsflächen) - IHK Südl. Oberrhein, Freiburg vom 27.06.2024
(Thematik: L1: Landschaftsbild, G1: Freizeitlärm)
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:
- Umweltbericht in der Begründung, gemäß BauGB mit Aussagen zur Methodik der Umweltprüfung, zum Artenschutz, zur Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten und weiteren Schutzgebieten / -objekten sowie des Biotopverbundes, mit Aussagen zur Wasserwirtschaft und Landwirtschaft. Der Textteil beinhaltet eine Zusammenfassung der Umweltprüfung der neu ausgewiesenen Flächen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bewertungsbögen, i.d.F.v. Mai 2025
- Bewertungsbögen der neu ausgewiesenen Flächen, in denen gemäß BauGB die Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Fläche, Klima/Luft, Boden, Wasser, Fauna/Flora, Landschaftsbild, Mensch/Erholung sowie Kultur- und Sachgüter durchgeführt wurde, eine Prognose bei Durchführung der Planung und eine Alternativenprüfung erstellt wurde. Die Ergebnisse wurden in einer landschaftsökologischen Bewertung mit Hinweisen für ein Bebauungsplanverfahren zusammengefasst, i.d.F.v. Mai 2025
Eingearbeitet wurden die Aussagen nachfolgender Gutachten: Flächenausweisung L1- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum Bebauungsplan "Haus Wasserfall" erstellt vom Büro Bioplan, Bühl, vom 24.04.2024- Natura 2000 - Verträglichkeitsvorprüfung (Formblatt) zum Bebauungsplan "Haus Wasserfall" erstellt vom Büro Bioplan, Bühl, vom 24.04.2024 Flächenausweisung G1 - Artenschutzrechtliche Abschätzung zum Bebauungsplan "Survival - Camp" erstellt vom Büro Bioplan, Bühl, vom 22.03.2024- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum Bebauungsplan "Survival - Camp" erstellt vom Büro Bioplan, Bühl, vom 25.04.2025- Natura 2000 - Verträglichkeitsvorprüfung (Formblatt) zum Bebauungsplan "Survival - Camp" erstellt vom Büro Bioplan, Bühl, vom 04.02.2025
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Weiter wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Oppenau, den 25.06.2025 gez. GaiserVerbandsvorsitzender