
De-minimis-Beihilfen
Landwirtschaftliche Förderprogramme
Rückerstattung MilchleistungsprüfungGemäß Gemeinderatsbeschluss vom 19.12.1994 beteiligt sich die Stadt Oppenau an den Kosten für die Milchleistungsprüfung. Maximal bezuschusst werden 5,65 €/Monat Betriebsbeitrag und 50 % der Prüfgebühren. Die De-minimis-Erklärung (Anlage 1) ist zwingend auszufüllen und bis spätestens Montag, 28.09.2026, bei der zuständigen Ortsverwaltung oder der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Rathausplatz 1, 77728 Oppenau, einzureichen. Ansonsten kann keine Auszahlung erfolgen. Ein weiterer Antrag ist nicht erforderlich, da die Nachweisführung hierzu über den Landesverband Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. erfolgt.
Besamungskostenzuschuss künstliche BesamungGemäß Beschluss des Gemeinderats der Stadt Oppenau, wird die künstliche Besamung von Rindern durch die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses gefördert. Dabei wird für die Samenkosten ein Zuschuss in Höhe von 5,75 € je nachweislich durchgeführter Besamung und für die Verrichtungskosten ein Zuschuss in Höhe von 4,09 € für jede 1. und 4. Besamung gewährt. Die De-minimis-Erklärung (Anlage 1) ist zwingend auszufüllen und bis spätestens Montag, 28.09.2026, bei der zuständigen Ortsverwaltung oder in der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Rathausplatz 1, 77728 Oppenau, einzureichen. Ansonsten kann keine Auszahlung erfolgen. Ein weiterer Antrag ist nicht erforderlich, da die Nachweisführung hierzu über die Rinderunion Baden-Württemberg e. V. erfolgt.
Besamungskostenzuschuss natürliche BesamungMit Beschluss vom 09.06.1987 hat der Gemeinderat entschieden, die Zuschüsse für die künstliche Rinderbesamung auch solchen Landwirten zu gewähren, bei denen die weiblichen Rinder auf natürlichem Wege besamt werden (sog. Natursprung). Die Nachweisführung erfolgt durch Erfassung des Kalbs im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (sog. HIT-Programm) und Vergabe einer entsprechenden Ohrmarken-Nummer. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag (Anlage 4) ist zusammen mit der De-minimis-Erklärung (Anlage 1) bis spätestens Montag, 28.09.2026, bei der zuständigen Ortsverwaltung oder der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Rathausplatz 1, 77728 Oppenau, einzureichen. Ansonsten kann keine Auszahlung erfolgen.
Transportkostenbeihilfe für weibliche RinderDie Stadt Oppenau ist, gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 09.05.2005, dem Förderprogramm für die Gewährung von Transportkosten für weibliche Rinder nach der Förderrichtlinie des Ortenaukreises beigetreten und wird es mitfinanzieren. Auch für das laufende Jahr wird das Programm entsprechend gefördert. Antragsberechtigt sind Rinderhalter, die weibliche Rinder im Alter von 6 bis 24 Monaten halten und ihre Tiere im Schwarzwaldgebiet des Ortenaukreises für mindestens 3 Monate während der Vegetationszeit auf eine Weide verbringen.- Die Transportkostenbeihilfe beträgt 45,00 €/Rind (Hin- und Rücktransport) bei einer Entfernung bis 20 km, darüber hinaus 2,00 €/Transportkilometer (Hin- und Rücktransport). Der Höchstbetrag je transportiertes Rind beträgt 80,00 €/Jahr.- Die Transportkostenbeihilfe wird nur für den Transport weiblicher Rinder gewährt.
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag (Anlage 2) ist zusammen mit der De-minimis-Erklärung (Anlage 1) bis spätestens Montag, 28.09.2026, bei der zuständigen Ortsverwaltung oder der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Rathausplatz 1, 77728 Oppenau, einzureichen. Die De-minimis-Erklärung ist zwingend auszufüllen. Ansonsten kann keine Auszahlung erfolgen.
Förderung der Bergbauernbetriebe - Landwirtschaftliche Flächen von 1 bis 2,99 ha im SteillagenbereichBergbauernbetriebe im Ortenaukreis, deren selbst bewirtschaftete Eigentums- und Pachtflächen in der benachteiligten Agrarzone zwischen 1,0 und 2,99 ha umfasst, erhalten eine Ausgleichszulage von 170,00 € pro Hektar. Voraussetzung für die Gewährung einer Ausgleichszulage ist, dass die positiven Einkünfte des Antragstellers und seines Ehegatten nach dem letzten vorliegenden Steuerbescheid 76.693,00 € nicht überschritten haben. Die Zuwendung ist für die letzten 5 Jahre zurückzuzahlen, wenn das in die Förderung einbezogene Gelände aufgeforstet wird oder wurde.
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag (Anlage 3) ist zusammen mit der De-minimis-Erklärung (Anlage 1) bis spätestens Montag, 28.09.2026, bei der zuständigen Ortsverwaltung oder der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Rathausplatz 1, 77728 Oppenau, einzureichen. Die De-minimis-Erklärung ist zwingend auszufüllen. Ansonsten kann keine Auszahlung erfolgen.
Alle Anträge stehen nachfolgend als beschreibbare PDF-Dateien zur Verfügung.
Bei eventuellen Rückfragen oder falls Sie antragsberechtigt sind und Ihnen in den nächsten Tagen kein Antragsformular zugeht, wenden Sie sich bitte per Mail an Frau Hilde Müller.
Bitte beachten Sie die für alle De-minimis-Beihilfen geltende Abgabefrist. Anträge müssen bis spätestens Montag, den 28.09.2026, eingegangen sein. Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
