
Infos zur Grundsteuer Reform
Bodenrichtwerte ab sofort online verfügbar
Vom 01. Juli bis zum 31. Oktober können die Grundsteuererklärungen über das Portal www.elster.de abgegeben werden. In dieser Erklärung werden das Aktenzeichen, die Grundstücksflächen, die Flurstücknummer sowie der Bodenrichtwert abgefragt. Das Aktenzeichen kann dem Anschreiben des Finanzamtes entnommen werden. Die vom Gutachterausschuss Renchtal beschlossenen Bodenrichtwerte können ab sofort hier eingesehen werden.
Um auch die Grundstücksfläche und die Flurstücknummer einsehen zu können, kann über das Suchfeld der „Bodenrichtwert Grundsteuer B“ ausgewählt werden. Die Daten können auch als PDF-Datei heruntergeladen werden.
(Erstellt am 13. Juli 2022)