
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Wohnmobilstellplatz" der Stadt Oppenau (Ortenaukreis)
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Oppenau hat am 24.10.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans "Wohnmobilstellplatz" beschlossen. Alle Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie entsprechend auf der Unterseite.
(Erstellt am 28. Oktober 2022)