Baugenehmigung beantragen

Zuständigkeit

Über Bauanträge, die Grundstücke auf dem Gebiet der Stadt Oppenau sowie der Ortsteile Ibach, Lierbach, Ramsbach und Maisach betreffen, entscheidet die Untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis.

Nach der Landesbauordnung sind die Bauanträge bei der Baurechtsbehöre einzureichen. Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW). Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes oder in den nachfolgenden Informationsschreiben.

Sofern Sie für Ihr Bauvorhaben einen Frischwasseranschluss und/oder einen Abwasseranschluss benötigen, ist ein gesonderter Antrag an die Bau- und Liegenschaftsverwaltung der Stadt Oppenau zu stellen. Die Antragsstellung kann per Mail oder über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg erfolgen. Wir bitten Sie, neben dem untenstehenden Antrag auch entsprechende Leitungspläne zu übermitteln.