
Baugenehmigung beantragen
Zuständigkeit
Über Bauanträge, die Grundstücke auf dem Gebiet der Stadt Oppenau sowie der Ortsteile Ibach, Lierbach, Ramsbach und Maisach betreffen, entscheidet die Untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis.
Nach der Landesbauordnung sind die Bauanträge bei der Baurechtsbehöre einzureichen. Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW). Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes oder in den nachfolgenden Informationsschreiben.
Sofern Sie für Ihr Bauvorhaben einen Frischwasseranschluss und/oder einen Abwasseranschluss benötigen, ist ein gesonderter Antrag an die Bau- und Liegenschaftsverwaltung der Stadt Oppenau zu stellen. Die Antragsstellung kann per Mail oder über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg erfolgen. Wir bitten Sie, neben dem untenstehenden Antrag auch entsprechende Leitungspläne zu übermitteln.
Kreisbaumeister
Es besteht die Möglichkeit, Bauvorhaben vor Einreichung eines Bauantrags mit dem zuständigen Kreisbaumeister des Landratsamtes Ortenaukreis zu besprechen. Hierzu bietet der Kreisbaumeister Sprechtage im Oppenauer Rathaus an. Die Sprechtage finden bis einschl. 31.12.2025 jeweils am 2. und 4. Dienstag im Monat statt. Ab dem 01.01.2026 wird der Kreisbaumeister nur noch einmal pro Monat (immer am 3. Dienstag des Monats) einen Sprechtag in Oppenau abhalten. Termine können jeweils in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr vergeben werden.
Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich!
Bitte senden Sie uns hierzu eine E-Mail mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens. Ihre E-Mail sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift und Kontaktdaten
- Flurstücksnummer und Gemarkung des Baugrundstücks
- Angaben zum Eigentümer des Grundstücks
- Beschreibung des Bauvorhabens
Sie erhalten im Anschluss eine Rückmeldung mit dem für Sie reservierten Termin.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den Sprechtag in Bad Peterstal-Griesbach zu nutzen. Dieser findet immer am 1. Dienstag im Monat statt. Eine Terminvereinbarung erfolgt in diesem Fall über das Rathaus in Bad Peterstal-Griesbach.

