
Baugenehmigung beantragen
Zuständigkeit
Über Bauanträge, die Grundstücke auf dem Gebiet der Stadt Oppenau sowie der Ortsteile Ibach, Lierbach, Ramsbach und Maisach betreffen, entscheidet die Untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis im Einvernehmen mit der Stadt Oppenau. Nach der Landesbauordnung sind die Bauanträge bei der Gemeinde einzureichen.
Die Einreichung der Bauanträge hat dabei digital über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg zu erfolgen. Folgende Online-Anträge sind derzeit möglich:
Diese Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Bitte übersenden Sie zusätzlich zu Ihrem Online-Antrag eine Ausfertigung des Bauantrags in Papierform an die Bau- und Liegenschaftsverwaltung der Stadt Oppenau, damit die nach der Landesbauordnung vorgeschriebene Nachbarbeteiligung durchgeführt werden kann.
Sofern Sie für Ihr Bauvorhaben ein Wasseranschluss und/oder ein Abwasseranschluss benötigen, ist ein Antrag an die Bau- und Liegenschaftsverwaltung der Stadt Oppenau zu stellen. Hierfür benötigen Sie folgendes Antragsformular:
Der Antrag mit den dazugehörigen Planunterlagen ist per E-Mail an bauverwaltung@oppenau.de zu übersenden.
Kreisbaumeister
Es besteht die Möglichkeit, Bauvorhaben vor Einreichung eines Bauantrags mit dem zuständigen Kreisbaumeister des Landratsamtes Ortenaukreis zu besprechen. Hierzu bietet der Kreisbaumeister Sprechtage im Oppenauer Rathaus an. Die Sprechtage finden jeweils am 2. und 4. Dienstag im Monat statt. Termine können jeweils in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr vergeben werden.
Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich!
Bitte senden Sie uns hierzu eine E-Mail mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens. Ihre E-Mail sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift und Kontaktdaten
- Flurstücksnummer und Gemarkung des Baugrundstücks
- Angaben zum Eigentümer des Grundstücks
- Beschreibung des Bauvorhabens
Sie erhalten im Anschluss eine Rückmeldung mit dem für Sie reservierten Termin.