Lärmaktionsplanung

Im Dezember 2023 wurden von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen analysiert, die eine Verkehrsbelastung von mehr 3 Mio. Kfz/Jahr (das entspricht 8.200 Kfz/24h) aufweisen. Auf dem Gebiet der Stadt Oppenau war hiervon die Bundesstraße 28 (von Gemarkungsgrenze Lautenbach bis zur Einmündung L 92 Poststraße) betroffen. Die Stadt Oppenau war deshalb verpflichtet, für diese Strecke einen Lärmaktionsplan aufzustellen.


Die Stadt Oppenau erachtete jedoch die freiwillige Untersuchung weiterer Streckenabschnitte für sinnvoll:

  • B 28 südlich der Einmündung L 92 (bis Gemarkungsgrenze Bad Peterstal-Griesbach)
  • L 92 Poststraße
  • L 92 Hauptstraße bzw. Kniebisstraße (bis einschl. Ansätze)
  • K 5370 Allerheiligenstraße (bis einschl. Nordwasser)
  • Straßburger Straße

Nach ausführlichen Untersuchungen, Beratungen und Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung hat der Gemeinderat der Stadt Oppenau am 22. Juni 2026 den Lärmaktionsplan mit den folgenden Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen:
 
 

Tempo 30 ganztags aus Lärmschutzgründen:

  • entlang der B 28 Bahnhofstraße, zwischen Kreisverkehrsplatz und Einmündung L 92 Poststraße
  • entlang der B 28 Straßburger Straße, zwischen Kreisverkehrsplatz und Höhe Jahnstraße 8
  • entlang der B 28 Renchtalstraße, zwischen Einmündung L 92 Poststraße und Renchtalstraße 27
  • entlang der L 92 Poststraße / Allmendplatz, zwischen B 28 und L 92 Hauptstraße
  • entlang der L 92 Hauptstraße, zwischen Allmendplatz und Ende Bebauung Oppenau Ost

Tempo 50 ganztags aus Lärmschutzgründen

  • entlang der B 28 Süd Bebauung Armersgrund, beidseitig, im Bereich in dem derzeit nur einseitig Tempo 50 gilt (inklusive Lückenschluss B 28 Süd, südlich Bebauung Armersgrund bis nördlich Bebauung Ibach)

Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags

 als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Immissionsgrenzwerte von 65/55 dB(A) tags/nachts überschritten werden

Flankierende Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Der beschlossene Lärmaktionsplan kann nachstehende eingesehen werden. Er liegt ebenfalls im Rathaus (Abteilung Bau- und Liegenschaftsverwaltung) zur Einsichtnahme aus.

Die Stadt Oppenau wird bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgesetzten Maßnahmen beantragen.

Lärmaktionsplan Stadt Oppenau