Lärmaktionsplanung
Im Dezember 2023 wurden von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen analysiert, die eine Verkehrsbelastung von mehr 3 Mio. Kfz/Jahr (das entspricht 8.200 Kfz/24h) aufweisen. Auf dem Gebiet der Stadt Oppenau war hiervon die Bundesstraße 28 (von Gemarkungsgrenze Lautenbach bis zur Einmündung L 92 Poststraße) betroffen. Die Stadt Oppenau war deshalb verpflichtet, für diese Strecke einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Die Stadt Oppenau erachtete jedoch die freiwillige Untersuchung weiterer Streckenabschnitte für sinnvoll:
- B 28 südlich der Einmündung L 92 (bis Gemarkungsgrenze Bad Peterstal-Griesbach)
- L 92 Poststraße
- L 92 Hauptstraße bzw. Kniebisstraße (bis einschl. Ansätze)
- K 5370 Allerheiligenstraße (bis einschl. Nordwasser)
- Straßburger Straße
Nach ausführlichen Untersuchungen, Beratungen und Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung hat der Gemeinderat der Stadt Oppenau am 22. Juni 2026 den Lärmaktionsplan mit den folgenden Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen:
Tempo 30 ganztags aus Lärmschutzgründen:
- entlang der B 28 Bahnhofstraße, zwischen Kreisverkehrsplatz und Einmündung L 92 Poststraße
- entlang der B 28 Straßburger Straße, zwischen Kreisverkehrsplatz und Höhe Jahnstraße 8
- entlang der B 28 Renchtalstraße, zwischen Einmündung L 92 Poststraße und Renchtalstraße 27
- entlang der L 92 Poststraße / Allmendplatz, zwischen B 28 und L 92 Hauptstraße
- entlang der L 92 Hauptstraße, zwischen Allmendplatz und Ende Bebauung Oppenau Ost
Tempo 50 ganztags aus Lärmschutzgründen
- entlang der B 28 Süd Bebauung Armersgrund, beidseitig, im Bereich in dem derzeit nur einseitig Tempo 50 gilt (inklusive Lückenschluss B 28 Süd, südlich Bebauung Armersgrund bis nördlich Bebauung Ibach)
Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags
als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Immissionsgrenzwerte von 65/55 dB(A) tags/nachts überschritten werden
Flankierende Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Der beschlossene Lärmaktionsplan kann nachstehende eingesehen werden. Er liegt ebenfalls im Rathaus (Abteilung Bau- und Liegenschaftsverwaltung) zur Einsichtnahme aus.
Die Stadt Oppenau wird bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgesetzten Maßnahmen beantragen.

