Bebauungsplan "Mitarbeiterparkplatz GE Hubackermatt" mit örtlichen Bauvor-schriften, Stadt Oppenau, OT Ramsbach

Offenlage des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Oppenau hat am 13.12.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "Mitarbeiterparkplatz GE Hubackermatt" mit Umweltbericht gebilligt und den Beschluss gefasst, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung:
Ziel der Planung ist, den Bau einer Stellplatzanlage für die im nördlich angrenzenden Gewerbegebiet ansässige Fa. Erdrich zu ermöglichen.Das Plangebiet umfasst ca. 0,19 ha, grenzt im Osten an die Bahnlinie und im Süden an die Höflestraße. Im Westen wird das Planungsgebiet durch die Klärwerkstraße begrenzt. Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung wurde der Geltungsbereich im südwestlichen Bereich geringfügig reduziert, um den Radius zur Klärwerkstraße entsprechend zu vergrößern. 
Offenlage des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bebauungsplan "Mitarbeiterparkplatz GE Hubackermatt" wird in der Zeit vom  10. Januar 2022 bis 11. Februar 2022 (je einschließlich)
 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus Oppenau, Bau- und Liegenschaftsverwaltung, während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse https://www.oppenau.de/startseite/bauen+_+stadtentwicklung/www_oppenau_de_mitarbeiterparkplatzgehubackermatt.html sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können die Unterlagen eingesehen sowie Anregungen und Bedenken hierzu schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Oppenau vorgetragen werden. 
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, erstellt von Planungsbüro Fischer, Freiburg, i.d.F. v. 30.11.2021 Artenschutzrechtliche Abschätzung zur 6. Änd. des FNP des Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Renchtal, erstellt von Bioplan, Bühl, vom 28.04.2018 Artenschutzrechtliche Abschätzung mit Untersuchungen zur Zauneidechse sowie Überprüfung einer FFH-Mähwiese erstellt von Bioplan, Bühl, vom 27.11.2021
Im Umweltbericht, in den die Ergebnisse der vorliegenden Gutachten eingearbeitet wurden, sind folgende Umweltinformationen vorhanden, zu denen Behörden Stellung genommen haben:
Aussagen zu Schutzgebieten
Prüfung der Betroffenheit geschützter Bestandteile von Natur und Landschaft
Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz (FFH-Mähwiese Bestandserhebung und Ausgleichskonzept)
Aussagen zum Artenschutz
Prüfung der Betroffenheit und Verletzung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG durch Dr. Boschert, Bioplan, Bühl
Hierzu liegen vor
Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz (potentielles Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Tagfalterarten und Zauneidechse, Lichtverschmutzung)
Aussagen zu den Schutzgüternincl. Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
Schutzgut Mensch:
Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Wohnen / Gesundheit und Erholung
Hierzu liegen Stellungnahmen vor:
Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht (Lärmschutz) Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Gesundheitsamt (Lärmschutz) Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien Region Südwest (Immissionsschutz)

Schutzgut Fläche:
Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung hinsichtlich Flächennutzung und -verbrauch
Hierzu liegen vor:
Regionalverband Südlicher Oberrhein (sparsamer Umgang mit Grund und Boden) Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft (Flächeninanspruchnahme)

Schutzgut Boden:
Bestandsbewertung unter Berücksichtigung der Aussagen des Altlastenkatasters sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Bodenfunktionen durch Bodenversiegelung; Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung gemäß Ökokontoverordnung
Hierzu liegt vor:
Stellungnahme des RP Freiburg, Ref. 91, Abt. 9 / Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Geodaten, Hinweise) Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Baurechtsamt (Versiegelungsgrad) Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft (Bodenwertigkeit)

Schutzgut Wasser:
Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Grundwasser und Oberflächengewässer
Hierzu liegen vor:
Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Baurechtsamt (Versiegelungsgrad) Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz (Abwasserentsorgung, Oberflächenentwässerung)

Schutzgut Klima:
Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Lokalklima.
Hierzu liegen keine Stellungnahmen vor.

Schutzgut Pflanzen- und Tierwelt:
Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Biotoptypen (FFH-Mähwiese, grasr. ausd. Ruderalvegetation) und Tierlebensräume, insbesondere durch baubedingte Beeinträchtigungen in Folge der Beseitigung von Vegetation sowie durch anlagebedingte Beeinträchtigungen in Folge von Flächeninanspruchnahme; Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung gemäß Ökokontoverordnung
Hierzu liegen vor:
Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz (Eingriffsregelung) Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft (Ausgleichsmaßnahmen) Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien Region Südwest (Anpflanzungen)

Schutzgut Orts-/Landschaftsbild:
Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Orts- und Landschaftsbild, insbesondere hinsichtlich Vielfalt, Eigenart und Schönheit
Hierzu liegen keine Stellungnahmen vor.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Bereich des Bebauungsplans nicht vorhanden.
 

Oppenau, den 14.12.2021                              
 
Gaiser
Bürgermeister

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