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Die Verfahrensbeschreibungen des Serviceportals Baden-Württemberg informieren Sie über die Zuständigkeiten der einzelnen Ämter und Institutionen. Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.
Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten erhalten
STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von werdenden Eltern zu stärken. Es bietet:
- Zusendung von Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
- Offene Treffs, auch mit Themen aus den Kursen für Familien mit Kindern bis zu einem Jahr,
- Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen wie zum Beispiel
Familienbildungskurse, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden
Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.
Zuständige Stelle
Für das Versenden des STÄRKE-Informationsmaterials:
- Das Jugendamt bzw. die
Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes, - bei Pflege- und Adoptivkindern: das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung,
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.
Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Gefördert werden Anbieter, die:
- niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdende) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs durchführen,
- spezielle Familienbildungsangebote für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten,
- die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten
Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:
- Einelternfamilien
- frühe Elternschaft,
- Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,
- Familien mit Gewalterfahrung,
- Familien mit Krankheitserfahrung (dazu zählt auch Sucht) oder
- Behinderung eines Familienmitglieds,
- Mehrlingsfamilien,
- Familien mit Migrationshintergrund,
- Pflege- oder Adoptivfamilien,
- Familien, die Trennung, Unfall oder Tod eines Familienmitglieds verarbeiten müssen
Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.
Verfahrensablauf
Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.
Um an den kostenfreien bzw. ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs.
Fristen
Für Eltern: Keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Hinweise
Keine
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 09.01.2023 freigegeben.