Illegale Abfallentsorgung über das Abwasser

Aus gegebenen Anlass erneut der Hinweis zum richtigen Umgang mit dem Abwasser. 

Leider entstehen immer wieder kostspielige Probleme bei der Abwasserbehandlung in unserer Kläranlage. Insbesondere ist vermutlich die Entsorgung von Brennschlempe über den Kanal ein großer Auslöser. Im Sinne der Allgemeinheit sehen wir uns gezwungen zukünftig dagegen vorzugehen. Wir werden uns vorbehalten in diesen Fällen Anzeige zu erstatten um den Verursacher zur Verantwortung zu ziehen.
 
Bitte geben Sie die Brennereirückstände (kostenlos) bei unserer Kläranlage ab, damit wir diese gezielt und separat behandeln können!
 
Zur weiteren Erklärung:
In unserem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist eindeutig beschrieben, welche Abfälle über das Abwasser, also zum Beispiel über die Toilette oder den Ausguss, entsorgt werden dürfen und was ausdrücklich verboten ist.
 
In erster Linie geht es natürlich um den Schutz unserer Gewässer und der Natur. Darüber hinaus entstehen durch falsche Entsorgung auch große Probleme und hohe Kosten in unserer Kläranlage und dem dazugehörigen Kanalnetz.
 
Helfen Sie mit unsere Umwelt und auch unsere Geldbeutel zu schützen.
 
Was in unsere Toilette bzw. ins Abwasser gehört ist schnell zusammengefasst: Kleines und großes Geschäft und Toilettenpapier. Natürlich auch alles Abwasser was bei der Reinigung von Körper, Wäsche oder Geschirr entsteht. Alles andere gehört ausnahmslos in die entsprechenden Mülleimer oder zu der Problemstoffsammlung (Termine hier zu finden: https://www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de/abfallkalender-abfuhrtermine/problemstoffsammeltermine).
 
Grundsätzlich sollte nichts an sonstigen Abfällen in der Kanalisation entsorgt werden! Die Liste wäre entsprechend lang, hier nur ein paar Beispiele für übliche Fehlannahmen: Zigarettenkippen, Wegwerfwindeln, Slipeinlagen, Wattestäbchen, Speisereste, Katzenstreu und Küchenabfälle. Insbesondere auch größere Frachten von Kirsch- und Zwetschgensteinen, vermutlich von Schnapsbrennern, stellen ein erhebliches Problem dar, was teils auch zu hohen finanziellen Schäden führt.
 
Aber nicht nur feste Abfälle stellen ein Problem für die nachhaltige Abwasserreinigung dar. Auch Stoffe, wie Farben, Lacke, Lösungs-/, Verdünnungs-/mittel, Reinigungsmittel und auch Medikamente, gehören weder in den Ausfluss noch in die Toilette.
 
Hier ein paar Beispiele, wie man richtig mit Abfällen umgeht, die in keinem Fall mit dem Abwasser entsorgt werden dürfen:
(weiterführende Infos auch unter https://www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de/abfaelle-von-a-zett):
Brennereirückstände (Schlempe) aus der Alkoholdestillation wird in der Kläranlage Oppenau, nach telefonischer Absprache 07804 3387, kostenlos angenommen. Schlachtabfälle (Fleischreste, Gedärme, Panseninhalte) dürfen in kleineren Mengen über den Hausmüll entsorgt werden. In anderen Fällen unterstützt auch das Landratsamt in Offenburg, bspw. gibt es Verwahrstellen für Wildabfälle. Reste von Speiseöl und Fett werden in Behältern gesammelt oder mit Haushaltspapier aufgesaugt und dann in die Restmülltonne gegeben. Alternativ kann es auch gebührenfrei bei der Problemstoffsammlung abgegeben werden. Medikamente, die entsorgt werden müssen, werden von manchen Apotheken auf freiwilliger Basis angenommen oder können auch bei der Problemstoffsammlung abgegeben werden.


Stadt Oppenau
Technisches Amt