
Ein Stiefkind adoptieren
Allgemeine Informationen
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und Ihr Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin bereits ein Kind hat, das Sie mit allen Rechten und Pflichten adoptieren möchten, können Sie eine Stiefkindadoption beantragen.
Damit eine Stiefkindadoption möglich ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Vor der Adoption findet immer eine Beratung für alle Beteiligten statt (außer das Kind wurde in der Ehe geboren)
- Beide Elternteile – also auch der abgebende leibliche Elternteil – müssen zustimmen
Zuständige Stelle
Adoptionsvermittlung und – beratung
Jugendamt, Landratsamt Ortenaukreis
Badstraße 20, 77652 Offenburg
0781 805 9761 oder 9760
E-Mail: adoption@ortenaukreis.de
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie können Ihr Stiefkind adoptieren, wenn Sie mit dessen Mutter oder Vater verheiratet sind, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder in einer anderen festen Lebensgemeinschaft leben. Von einer festen Lebensgemeinschaft geht man aus, wenn Sie bereits mindestens vier Jahre zusammenwohnen oder wenn Sie ein gemeinsames Kind haben und als Familie zusammenleben.
Vor der Antragsstellung ist eine Beratung bei der Adoptionsvermittlungsstelle erforderlich.
Neben den formalen gibt es auch noch weitere Voraussetzungen für eine Stiefkindadoption: der adoptierende Stiefelternteil muss beispielweise
körperlich und geistig gesund sein, es muss ausreichend Wohnraum sowie finanzielle Sicherheit gegeben sein.
Des Weiteren kann lediglich der Stiefelternteil das Kind adoptieren, da der leibliche Elternteil bereits Mutter oder Vater des Kindes ist. Sie müssen zudem mindestens 21 Jahre alt sein.
Verfahrensablauf
- Beratungsgespräch aller Beteiligter bei der Adoptionsvermittlungsstelle
- Antragsstellung einer Stiefkindadoption beim Notar und Weiterleitung des Antrags an das Familiengericht
- Prüfung der Eignung zur Annahme eines Stiefkindes durch die Adoptionsvermittlungsstelle für eine fachliche Stellungnahme
- Entscheidung des Familiengerichts
Ausnahme: Falls Sie bei der Geburt des Kindes bereits mit dem leiblichen Elternteil verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft waren, entfällt die Beratungspflicht.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Für die Prüfung der Eignung zur Annahme eines Stiefkindes erheben die Adoptionsvermittlungsstellen keine Gebühren.
Allerdings können Kosten durch die Beantragung von erforderlichen Unterlagen bei den jeweiligen Stellen (z.B. Führungszeugnisse beim Bundeszentralregister) entstehen.
Bearbeitungsdauer
Keine
Hinweise
Keine
Vertiefende Informationen
Keine
Rechtsgrundlage
Keine
Freigabevermerk
27.03.2024 Jugendamt