Informationen zum aktuellen Sachstand zu den Planungen der Stadt Oppenau und der Franz-Rapp-Schule zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027

Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter nach dem Ganztagsförderungsgesetz. Die stufenweise Einführung beginnt ab dem Schuljahr 2026/2027 mit den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 1. Zum Schuljahr 2029/2030 haben alle Schülerinnen und Schüler, die die Klassen 1 bis 4 besuchen, einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Umfang von 8 Stunden am Tag an 5 Tagen in der Woche. Der Rechtsanspruch umfasst auch 10 Wochen Ferienbetreuung. Dieser Rechtsanspruch kann durch das Angebot von Ganztagsschulen oder über kommunale Betreuungsangebote erfüllt werden.

Eine Ganztagsschule kann an drei, vier oder fünf Tagen mit jeweils 7 oder 8 Stunden am Tag eingerichtet werden.

Es gibt die Möglichkeit eine verbindliche Ganztagsschule oder eine Ganztagsschule in Wahlform einzurichten. Beim Modell der verbindlichen Ganztagsschule müssen alle Kinder die Ganztagsschule verpflichtend besuchen. Bei der Ganztagsschule in Wahlform können die Eltern verbindlich für ein Schuljahr entscheiden, ob ihr Kind an der Ganztagsschule teilnimmt. Bei der Ganztagsschule in Wahlform wird es Mischklassen mit Halb- und Ganztagskindern geben. Die Kosten für den Betrieb einer Ganztagsschule trägt das Land Baden-Württemberg. Für die Betreuung der Kinder in der Ganztagsschule stellt das Land Baden-Württemberg die erforderlichen Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Für die Eltern ist das Angebot der Ganztagsschule kostenlos.

Für die Einrichtung einer Ganztagsschule muss die Stadt Oppenau als Schulträger einen Antrag an das Regierungspräsidium stellen. Eine Gruppe (25 Teilnehmer) pro Schule ist Mindestvoraussetzung für die Einrichtung einer Ganztagsschule. Die Ganztagsgruppe kann klassen- und jahrgangsübergreifend sein. Um auf die erforderliche Schülerzahl zu kommen, möchten wir das Angebot ab dem Schuljahr 2026/27 für die Klassen 1-4 öffnen.

Die Stadtverwaltung und die Schulleitung schlagen vor, eine Ganztagsschule in Wahlform einzurichten, damit die Eltern nach Bedarf entscheiden können, ob ihr Kind am Ganztagsbetrieb teilnimmt oder nicht. Im Falle der Teilnahme besteht Schulpflicht.

Die Schulleitung und die Stadtverwaltung möchten den Antrag auf Ganztagsschule zum Schuljahr 2026/2027 bis Pfingsten 2025 beim Schulamt einreichen.

Für die übrigen Wochenstunden, die nicht von der Ganztagsschule abgedeckt werden, muss die Stadt den Rechtsanspruch durch kommunale Betreuungsangebote decken. Das Betreuungsangebot durch die Kommune zu den Zeiten, zu denen keine Ganztagsschule stattfindet, wird kostenpflichtig sein. 

Die Stadt Oppenau hat am 13.02.2025 eine Infoveranstaltung für die Eltern durchgeführt, deren Kinder ab dem Schuljahr 2026/2027 die 1. – 4. Klasse besuchen werden. 

Der Bedarf von mindestens 25 Kindern als Voraussetzung für die Ganztagsschule muss nachgewiesen werden. Hierfür wird die Stadtverwaltung den betroffenen Eltern einen Fragebogen zusenden.

Der Fragebogen wird folgende Auswahlmöglichkeiten enthalten:
  - Es gibt keinen Bedarf. Das Kind soll ausschließlich am Halbtagsunterricht teilnehmen.
  - Bedarf an 3 Tagen à 8 Stunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag, 07:30-15:30 Uhr, kostenlos).
  - Bedarf an 4 Tagen à 8 Stunden (Montag- Donnerstag, 7:30-15:30 Uhr, kostenlos).
  - Es besteht über die oben genannten Zeiten hinaus Bedarf an einer kostenpflichtigen Betreuung (z.B. am Freitagnachmittag, in den Ferien).
 
Die verlässliche Grundschule von 07:00 bis 07:30 Uhr und in der Mittagszeit vom Schulende bis 14:00 Uhr wird trotz der Einführung einer Ganztagsschule erhalten bleiben, damit die Kinder, die nur am Halbtagsangebot teilnehmen, weiterhin das Angebot der verlässlichen Grundschule nutzen können.  

Das Angebot von 7 Stunden Ganztagsschule wird nicht abgefragt werden, da die Ganztagsschule bei 7 Stunden bis um 14:45 Uhr gehen würde und dies kein großer Mehrwert zur verlässlichen Grundschule bis 14:00 Uhr darstellt. Außerdem würde das 7-Stunden-Modell nicht zum Modell der Sekundarstufe mit 8 Stunden am Tag passen. 

Die Ergebnisse der Bedarfserhebung werden dem Gemeinderat im Frühjahr 2025 vorgestellt. Wenn der Bedarf für die Einrichtung einer Ganztagsschule (mind. 25 Schüler/-innen) vorliegt, kann der Gemeinderat die Einrichtung einer kostenlosen Ganztagsschule beschließen. Falls der Bedarf nicht nachgewiesen werden kann, muss die Kommune den Rechtsanspruch über kostenpflichtige Betreuungsangebote decken.

Was bleibt gleich?

  • Es ist weiterhin Unterricht im Halbtag möglich.
  • Alle Schüler im Halb- und Ganztag lernen die gleichen Inhalte des Bildungsplans.
  • Es wird wohnortbezogene Mischklassen geben.
  • Es wird eine kostenpflichtige Betreuungszeit in der Verlässlichen Grundschule für Halbtagskinder von 7.00 Uhr – 14.00 Uhr zur Verfügung gestellt werden.
  • Der Schulbusverkehr nach dem offiziellen Ende der Unterrichtszeiten für Halb- und Ganztagskinder bleibt bestehen.

Was ändert sich?

  • Bei Bedarf wird es ein kostenloses Ganztagsangebot für Ganztagsschüler (3 oder 4 Tage à 8 Stunden) geben.
  • Die Eltern können jährlich wählen, ob ihr Kind am Ganz- oder Halbtagsunterricht teilnehmen soll.
  • Der Unterrichtsbeginn für alle Klassen wird um 7.30 Uhr sein.
  • Die Ganztagsschule wird am Nachmittag in jahrgangsgemischten Gruppen stattfinden.
  • Am Nachmittag wird es zusätzliche Angebote für Ganztagskinder geben. Dazu gehören Bausteinstunden, SOL- Stunden, Projekte und AGs. Außerdem wird es Individuelle Lernzeiten (ILZ) für Ganztags- und Halbtagskinder zur Förderung der Selbständigkeit und zur Umsetzung der „Klappstunden“ in den Klassenstufen 3 und 4 geben.
  • Bei Bedarf wird eine kostenpflichtige Betreuung am (Dienstag- und) Freitagnachmittag bis 15.30 Uhr eingerichtet werden.
  • Gemäß dem Rechtsanspruch wird eine kostenpflichtige Ferienbetreuung im Umfang von 10 Wochen im Schuljahr bereitgestellt werden.