Tombola beim Oppenauer Stadtfest
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Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadt Oppenau - Kulturbüro
Rathausplatz 1
77728 Oppenau
07804/48-37
info@oppenau.de
Beauftragter für den Datenschutz
Hubert Röder
ZV Kommunale Datenverarbeitung Stuttgart
Krailenshaldenstr. 44
70469 Stuttgart
0711 8108-11472
h.roeder@kdrs.de
Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Zur teilweisen Finanzierung des Oppenauer Stadtfestes wird eine Tombola ausgerichtet. Es ist möglich, Lose zum Preis von 2,50 Euro beim Kulturbüro, den beteiligten Vereinen oder am Stadtfest selbst beim Tombola-Stand zu erwerben.
Auf dem Losabschnitt, welcher in die Lostrommel kommt, muss der Name, die Adresse sowie eine Telefonnumer eingetragen werden. Diese Daten benötigt das Kulturbüro, um die Gewinner bei einem eventuellen Gewinn zu benachrichtigen.
Die Gewinner der ersten drei Preise werden direkt am Abend der Verlosung (26.08.2024 um 21.30 Uhr) benachrichtigt, die restlichen im Laufe der Woche.
Die Losabschnitte mit Adresse von denjenigen, die keinen Preis gewonnen haben, werden nicht verarbeitet.
Dauer der Speicherung
Die Gewinner-Losabschnitte mit der Adresse werden 6 Jahre aufgehoben.
Die Losabschnitte mit der Adresse von denjenigen, die keinen Preis gewonnen haben, werden nach 6 Monaten vernichtet.
Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DSGVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung.
e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.
Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart
Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
Tel.: 0711/61 55 41-0
Fax: 0711/61 55 41 – 15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de,
wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Ablauf der Tombola
Die Dauer der Tombola erstreckt sich vom 1. August bis zum 26. August 2024, 21.30 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Teilnehmer die Möglichkeit, an der Tombola teilzunehmen.
Teilnahme
Um an der Tombola teilzunehmen, ist es notwendig, ein oder mehrere Lose zu erwerben. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Lose werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
Die Teilnahme an der Tombola ist an den Kauf eines oder mehrerer Lose zum Stückpreis von 3,00 Euro geknüpft.
Die Teilnehmer müssen zum Zwecke der Auslosung der Gewinner die ihnen zugesandte Losnummer sowie ihren Namen, eine gültige Postanschrift, Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse angeben. Für die Korrektheit der Angaben ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Der Veranstalter behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels,
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
(c) bei unlauterem Handeln oder
(d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende Preise werden vergeben:
1. Preis: Ein Peugeot e-208 E-STYLE vom Autohaus Roth*
2. Preis: Ein Reisegutschein im Wert von 1.500 Euro vom Reisebüro Habermehl
3. Preis: Ein Apple iPad Air von HT Kommunikation
...sowie weitere wertvolle Sachpreise.
*Es handelt sich um ein Leasing-Fahrzeug für die Dauer von 24 Monaten und 10.000 KM/Jahr. Die Laufzeit beginnt unmittelbar nach der Verlosung. Versicherung übernimmt der Gewinner.
Die Gewinner der ersten drei Preise werden direkt am Abend der Verlosung (26.08.2024 um 21.30 Uhr) benachrichtigt, die restlichen im Laufe der Woche.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Die Gewinner/innen können ihren Gewinn direkt auf dem Stadtfest oder ab dem 29. August im Kulturbüro Oppenau, Rathausplatz 1, 77728 Oppenau abholen. Ein Umtausch, sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Meldet sich der Gewinner nach Aufforderung und innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, entfällt der Gewinnanspruch.
Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Viel Glück und Erfolg wünscht das Stadtfest Orga-Team