Neue Corona-Einreisebestimmungen seit dem 01.08.2021

Aufgrund vieler Nachfragen hier eine Zusammenfassung der aktuellen Regelungen


Damit Sie bereits vor Urlaubsantritt wissen, was bei (Wieder-)Einreise nach Deutschland zu beachten ist, haben wir hier eine Übersicht zu den momentan geltenden Regelungen zusammengestellt.

Die Kurzfassung:

Die Einteilung der Risikogebiete wird vereinfacht. Seit dem 01.08.2021 wird nur noch zwischen Hochrisiko- und Virusvariantengebiet unterschieden. Personen ab 12 Jahren, die aus einem Hochrisikogebiet einreisen, müssen ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen können, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Bei Einreisen aus einem Virusvariantengebiet müssen alle Personen ab 12 Jahren (auch Geimpfte und Genesene) ein aktuelles negatives Testergebnis nachweisen.

Die Einreise für Hochrisiko- und Virusvariantengebiete sind über www.einreiseanmeldung.de anzumelden, hier kann auch der jeweilige Nachweis hochgeladen werden.  

Die Einreisequarantäne ist bundesweit einheitlich geregelt: Wenn Sie sich in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich und unaufgefordert direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und absondern (10 bzw. 14 Tage häusliche Quarantäne). Diese Regelung gilt für jedes Alter. Unter bestimmten Bedingungen kann die häusliche Quarantäne bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet vorzeitig beendet werden. Für alle Einreisenden aus einem Virusvariantengebiet besteht 14 Tage Quarantänepflicht – ohne Ausnahme!

Die ausführlichen Regelungen und Ausnahmen finden Sie im beigefügten Anhang! Bitte achten Sie darauf, sich vor Einreise über die dann geltenden Bestimmungen zu informieren. Unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html finden Sie die aktuelle Einstufung der Risikogebiete durch das RKI. 
 
Wir wünschen Ihnen eine schöne und erholsame Urlaubszeit – bleiben Sie gesund!
 
Stadt Oppenau
Ordnungsamt