Schöffenwahl 2023

Bewerben Sie sich jetzt!

Wer als ehrenamtliche Richterin oder Richter in Gerichtsverhandlungen mitwirken möchte und in Oppenau wohnt, kann sich jetzt bei der Stadt Oppenau melden. Für den Amtsgerichtsbezirk Oberkirch werden interessierte deutsche Staatsangehörige im Alter zwischen 25 und 69 Jahren für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gesucht.

Schöff_innen wirken als Ehrenamtliche in Strafsachen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche bei den Amts- und Landgerichten mit. Sie nehmen an den Hauptverhandlungen mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichter_innen teil, tragen also auch die gleiche Verantwortung. Deshalb sollten sich Interessierte vor der Bewerbung mit den Anforderungen an das Schöffenamt auseinandersetzen.

Besonders folgende Fähigkeiten und Eigenschaften sind gefragt:

  • Unparteilichkeit,
  • Selbständigkeit und Urteilsvermögen
  • Soziales Verständnis
  • Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
  • Berufliche Erfahrung
  • Logisches Denkvermögen und Intuition
  • Gerechtigkeitssinn
  • Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung bei Jugendschöffen

Darüber hinaus müssen Schöff_innen gesundheitlich in der Lage sein, auch mehrstündigen Verhandlungen aufmerksam zu folgen. Für die Amtstätigkeit hat sie der Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freizustellen.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Es wird eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz bezahlt.

Ausschlussgründe:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden;
  • Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
  • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind;
  • Personen, die bereits einen Justizberuf ausüben, z. B. Beamt_innen der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwält_innen, Notar_innen, gerichtliche Vollstreckungs- und Polizeivollzugsbeamt_innen sowie Religionsdiener (z.B. Pfarrer, Diakone) und Ordensleute;
  • Personen, die hauptamtliche_r oder inoffizielle_r Mitarbeiter_in des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren;
  • Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben (vgl. § 44a Deutsches Richtergesetz).

Verfahren:

  • Die Stadt Oppenau stellt jeweils eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter_innen (Schöff_innen) zusammen.
  • Der Gemeinderat beschließt über die Vorschlagsliste der Schöff_innen und der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt über die Vorschlagsliste der Jugendschöff_innen.
  • Die Vorschlagslisten werden nach der Aufstellung eine Woche öffentlich ausgelegt.
  • Bis spätestens 29. September 2023 wird beim Amtsgericht die erforderliche Anzahl der Schöff_innen und Jugendschöff_innen aus den Listen gewählt.
  • Die gewählten Personen werden von den Gerichten in das Ehrenamt einer Schöffin oder eines Schöffen berufen.

Bewerbungsunterlagen und Ansprechpartner:

Bewerbungsformulare zur Aufnahme in die Vorschlagsliste können unten stehend heruntergeladen werden.
Ihr ausgefülltes Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste schicken Sie bitte bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss entweder per Post an die Stadt Oppenau, Rathausplatz 1, 77728 Oppenau, per Fax an 07804 4822 oder bevorzugt per E-Mail an annika.huber@oppenau.de.

Schöff_innen bei Erwachsenenstrafsachen:

Bewerbungsschluss ist der 30.04.2023

Jugendschöff_innen:

Bewerbungsschluss ist der 15.03.2023

Ansprechpartner

Annika Huber

LEITUNG ORDNUNGSAMT UND BÜRGERBÜRO
STANDESAMT

Telefon:
07804/48-21

Fax:
07804/48-22

E-Mail:
annika.huber@oppenau.de

Öffnungszeiten:
Mo - Do: 8.00 - 12.00 Uhr
Fr: 8.00 - 12.30 Uhr
Mo: 14.00 - 16.00 Uhr
Mi: 14.00 - 18.30 Uhr

Gebäude:
Rathausplatz 1
77728 Oppenau

Raum:
109

Weitere Informationen

https://schoeffenwahl2023.de/

www.schoeffen-bw.de