11. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands "Oberes Renchtal"

Beteiligung der Öffentlichkeit


Der GVV „Oberes Renchtal" hat am 21.05.2025 die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
 
In der öffentlichen Sitzung am 21.05.2025 wurde auch der Entwurf der 11. Änderung des FNP gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
 
Die 11. Änderung des FNP umfasst die Neuausweisung einer gewerblichen Baufläche „Mühlmatt" zwischen Rench und B 28 (R1), einer Grünfläche "Gewässerschutz" entlang der Rench (R2) sowie einer Sonderbaufläche "Lagerplatz" zwischen B 28 und ehemaliger Bundesstraße (R3) auf Gemarkung des Ortsteils Ramsbach der Stadt Oppenau.
 
Die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach bleibt von dieser Änderung unberührt. Die neu ausgewiesenen Flächen sind dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch


Die nach dem Baugesetzbuch vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauBG wird in Form einer Planauslegung mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann den Entwurf der 11. Änd. des FNP mit der Begründung und dem Umweltbericht im Internet auf der Homepage der Stadt Oppenau (Unterlagen untenstehend) sowie der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach (https://gemeinde.bad-peterstal-griesbach.de/rathaus/rathausnachrichten/) einsehen sowie zusätzlich in der Zeit vom
02. Juni 2025 bis 04. Juli 2025 (je einschließlich)     im Rathaus der Stadt Oppenau sowie im Rathaus der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach während der Sprechzeiten einsehen.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) eingestellt.

Im Rahmen der Planauslegung wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim GVV "Oberes Renchtal" bzw. der Stadt Oppenau oder der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 11. Änd. des FNP unberücksichtigt bleiben können.


Oppenau, den 28.05.2025 Uwe GaiserVerbandsvorsitzender

Unterlagen zum Entwurf der 11. Änderung des FNP mit Begründung und Umweltbericht:

Hinweis: Die abrufbaren Unterlagen werden ab dem 02. Juni 2025 an dieser Stelle veröffentlicht.

Ansprechpartner

Andrea Zähringer

Leiterin Bau- und Liegenschaftsverwaltung

Rathausplatz 1
77728 Oppenau
E-Mail
Telefon 07804 4845
Fax 07804 4822
Gebäude Rathausplatz 1
Raum 302