Leinenpflicht für Hunde in der Stadt Oppenau

Hinweis

Beim Ordnungsamt der Stadt Oppenau gingen Beschwerden darüber ein, dass es in letzter Zeit vermehrt in der Innenstadt zu Verstößen gegen die Anleinpflicht von Hunden gekommen ist. Dies stellt eine Verletzung der Halterpflicht dar.
Wir möchten aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass der Halter oder der Führer eines Hundes gemäß der Polizeiverordnung der Stadt Oppenau dafür Sorge zu tragen hat, dass Hunde im Innenstadtbereich sowie auf Flächen, die im Zusammenhang bebaut sind und auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen an der Leine zu führen sind.
Wir bitten Sie deshalb darum, Ihre Hunde beim Spaziergang anzuleinen.
Es wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Verstoß gegen die Halterpflicht nach § 23 der Polizeiverordnung der Stadt Oppenau ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro je Verstoß eingeleitet werden kann.
Wir hoffen allerdings, diesen Schritt nicht gehen zu müssen und bitten Sie um ihr Verständnis, dass nicht jede/r Mitbürger/in Hunde mag, mitunter auch Angst vor ihnen hat. Insbesondere Kinder können hier falsch reagieren und es kann zu gefährlichen Beißvorfällen kommen.
Wir bitten Sie daher um Rücksichtnahme und um Beachtung der Anleinpflicht, wenn Sie Ihren Hund ausführen.
Damit das Ordnungsamt sich direkt an die betreffenden Hundehalter wenden kann, sind wir für Hinweise aus der Bevölkerung, die entsprechende Verstöße beobachtet haben oder gar hierdurch belästigt wurden, dankbar! Entsprechende Hinweise nimmt das Ordnungsamt unter den Telefonnummern 07804/48-21 oder 48-23 oder unter den E-Mail Adressen winfried.wanner@oppenau.de bzw. daniela.chioditti@oppenau.de entgegen.