
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Oppenau ist bemüht, Ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zu Barrierefreiheit gilt für alle Webseiten der Stadt Oppenau.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Aktuell wird eine Überarbeitung der Internetseite vorbereitet, welche eine Vielzahl der aufgeführten Einschränkungen beheben wird.
Folgende Einschränkungen sind für die Nutzer:innen noch vorhanden:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Alternativtexte für Grafiken und Objekte
Nicht alle informationsorientierte Grafiken und Bilder enthalten Alternativtexte.
Alternativtexte für Bedienelemente
Grafische Bedienelemente verfügen teilweise über keine oder nicht aussagekräftige Alternativtexte.
Tastaturbedienbarkeit
Einzelne Funktionen sind nicht vollständig mit der Tastatur erreichbar oder bedienbar.
Sichtbarkeit des Tastaturfokus
Der Tastaturfokus ist auf einigen Seiten nicht sichtbar, z. B. innerhalb von Kacheln oder interaktiven Bereichen.
Leichte Sprache
Inhalte in Leichter Sprache sind nur teilweise vorhanden.
Barrierefreie Dokumente
Einige PDF-Dokumente entsprechen nicht dem PDF/UA-Standard und sind somit nicht vollständig barrierefrei.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Deutsche Gebärdensprache (DGS)
Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden. Diese werden nach der Überarbeitung der Seite erstellt.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.12.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website www.oppenau.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns:
Stadt Oppenau
Rathausplatz 1
77728 Oppenau
E-Mail: info@oppenau.de
Telefon: 07804 48-0
Hier können Sie uns über unser Kontaktformular Rückmeldung geben.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.