Baugenehmigung beantragen

Zuständigkeit

Über Bauanträge, die Grundstücke auf dem Gebiet der Stadt Oppenau sowie der Ortsteile Ibach, Lierbach, Ramsbach und Maisach betreffen, entscheidet die Untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis im Einvernehmen mit der Stadt Oppenau. Nach der Landesbauordnung sind die Bauanträge bei der Baurechtsbehöre einzureichen.

Die Einreichung der Bauanträge hat dabei digital zu erfolgen.

Bis einschließlich 30.04.2024 erfolgt die Antragstellung direkt über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg. Folgende Online-Anträge sind möglich:

Ab dem 01.05.2024 erfolgt die Antragstellung über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW). Der Einstieg erfolgt weiterhin über die oben stehenden Online-Anträge des Serviceportals. Von dort aus werden Sie zum Virtuellen Bauamt weitergeleitet.

Was dabei ab dem 01.05.2024 zu beachten ist, können Sie den nachfolgend abrufbaren Informationsschreiben des Landratsamtes Ortenaukreis entnehmen.
 

Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Bitte übersenden Sie zusätzlich zu Ihrem Online-Antrag eine Ausfertigung des Bauantrags in Papierform an die Bau- und Liegenschaftsverwaltung der Stadt Oppenau, damit die nach der Landesbauordnung ggfs. vorgeschriebene Nachbarbeteiligung durchgeführt werden kann.

Sofern Sie für Ihr Bauvorhaben ein Wasseranschluss und/oder ein Abwasseranschluss benötigen, ist ein gesonderter Antrag an die Bau- und Liegenschaftsverwaltung der Stadt Oppenau zu stellen. Dies ist ebenfalls über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg möglich:

Kreisbaumeister

Es besteht die Möglichkeit, Bauvorhaben vor Einreichung eines Bauantrags mit dem zuständigen Kreisbaumeister des Landratsamtes Ortenaukreis zu besprechen. Hierzu bietet der Kreisbaumeister Sprechtage im Oppenauer Rathaus an. Die Sprechtage finden jeweils am 2. und 4. Dienstag im Monat statt. Termine können jeweils in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr vergeben werden.

Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich!

Bitte senden Sie uns hierzu eine E-Mail mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens. Ihre E-Mail sollte folgende Angaben enthalten:

- Name, Anschrift und Kontaktdaten
- Flurstücksnummer und Gemarkung des Baugrundstücks
- Angaben zum Eigentümer des Grundstücks
- Beschreibung des Bauvorhabens

Sie erhalten im Anschluss eine Rückmeldung mit dem für Sie reservierten Termin.

Ansprechpartner

Untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis

Baurechtsamt
Badstraße 20
77652 Offenburg
E-Mail senden
Kontaktformular
Telefon: 0781/805-1224
Fax: 0781/805-9633

Bau- und Liegenschaftsverwaltung der Stadt Oppenau

Andrea Zähringer

Leiterin Bau- und Liegenschaftsverwaltung

Rathausplatz 1
77728 Oppenau
E-Mail
Telefon 07804 4845
Fax 07804 4822
Gebäude Rathausplatz 1
Raum 302