Baugenehmigung beantragen

Zuständigkeit

Über Bauanträge, die Grundstücke auf dem Gebiet der Stadt Oppenau sowie der Ortsteile Ibach, Lierbach, Ramsbach und Maisach betreffen, entscheidet die Untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis.

Nach der Landesbauordnung sind die Bauanträge bei der Baurechtsbehöre einzureichen. Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW). Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes oder in den nachfolgenden Informationsschreiben.

Sofern Sie für Ihr Bauvorhaben einen Frischwasseranschluss und/oder einen Abwasseranschluss benötigen, ist ein gesonderter Antrag an die Bau- und Liegenschaftsverwaltung der Stadt Oppenau zu stellen. Die Antragsstellung kann per Mail oder über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg erfolgen. Wir bitten Sie, neben dem untenstehenden Antrag auch entsprechende Leitungspläne zu übermitteln.

Ansprechpartner

Untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis

Baurechtsamt
Badstraße 20
77652 Offenburg
E-Mail senden
Kontaktformular
Telefon: 0781/805-1229
Fax: 0781/805-9633

Bau- und Liegenschaftsverwaltung der Stadt Oppenau

Andrea Zähringer

Leiterin Bau- und Liegenschaftsverwaltung

Rathausplatz 1
77728 Oppenau
E-Mail
Telefon 07804 4845
Fax 07804 4822
Gebäude Rathausplatz 1
Raum 302