Bauvorbescheid beantragen
Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?
Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.
Diese Möglichkeit haben Sie
- vor Erwerb eines Grundstücks,
- bei genehmigungspflichtigen oder
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben.
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.
Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.
Onlineantrag und Formulare
- Anleitung zur Antragstellung über das Portal "Digitale Baugenehmigung" (ViBa BW)
- Baubeschreibung (PDF)
- Baugenehmigung / Bauvorbescheid (PDF)
-
Info Antragstellung über das Virtuelle Bauamt BW für Bauherrn
Information zur Antragstellung über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg
-
Info Antragstellung über das Virtuelle Bauamt BW für Planer
Information zur Antragstellung über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg
Zuständige Stelle
die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.
Verfahrensablauf
Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen.
Der Landtag hat am 8. November 2023 das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren beschlossen. Damit wurde die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) geändert. Das Gesetz ist am 25. November 2023 in Kraft getreten.
Die Baurechtsbehörden können nach § 3 Abs. 2 Satz 2, Hs. 2 der Verfahrensverordnung zur LBO (LBOVVO) verlangen, dass Bauanträge und Bauvorlagen über einen von ihr benannten Onlinedienst einzureichen sind.
Der Ortenaukreis macht mit der LBO-Änderung von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Einreichung des Antrags ist nur über das Online-Portal Digitale Baugenehmigung (ViBa BW) in digitaler Form zulässig (Onlineantrag). Bei den Formularen finden Sie hierzu weitere Infos zur Antragstellung
Fristen
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Erforderliche Unterlagen
alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:
- ausgefülltes Antragsformular
- weitere Bauvorlagen:
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Bauentwurfsskizze(n)
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.
Kosten
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Hinweise
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Rechtsgrundlage
- § 57 Bauvorbescheid
- § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben
Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)
- § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid
Freigabevermerk
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