Die Beauftragte für Kinderschutz im Jugendamt arbeitet mit vielen Partnern zusammen, um den Kinderschutz weiterzuentwickeln.
Sie berät zu Fragen des Kindeswohls und unterstützt dabei, Kinder und Jugendliche im Landkreis bestmöglich zu schützen und zu fördern.
Zentrale Themen im Kinderschutz
Im Kinderschutz stehen folgende Themen im Fokus:
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII (Vernachlässigung, körperliche, emotionale, sexuelle Gewalt)
Schutz- und Präventionskonzepte in Einrichtungen (institutioneller Kinderschutz)
Aufklärung, Information und Fortbildungen (primärpräventiver Kinderschutz)
Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit abgestimmten Verfahren (kooperativer Kinderschutz)
Weiterentwicklung von Qualitätsstandards
Konzeptionsentwicklung für Kooperationsvereinbarungen
Adressaten
Die Angebote richten sich an:
Träger der Jugendhilfe (z. B. Kitas, Tagespflege, Beratungsstellen, Schulsozialarbeit)
Weitere Institutionen im Landkreis (Schulen, Gesundheitswesen, Polizei, Justiz, Städte und Gemeinden, Fachämter)
Personen mit beruflichem Kontakt zu Familien, Kindern und Jugendlichen
Freizeitvereine
Unsere Aufgaben
Die Beauftragte für Kinderschutz übernimmt im Jugendamt unter anderem folgende Aufgaben:
Fachberatung zu Kinderschutzthemen
Vermittlung und Beratung zur Umsetzung von Vereinbarungen im Kinderschutz
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII
Tätigkeitsausschluss und Schutz- und Präventionskonzepte nach § 72a SGB VIII
Kooperationsvereinbarungen nach § 3 KKG
Zentrale Auskunftsstelle für »insoweit erfahrene Fachkräfte« im Kinderschutz im Ortenaukreis
Organisation von Fachveranstaltungen und Fortbildungen
Multiplikatorentätigkeit in Gremien und Arbeitsgruppen (z. B. sexuelle Gewalt, häusliche Gewalt, primärpräventive Angebote)
Informationsstelle für Bürgerinnen und Bürger
Infostelle für Kinder und Jugendliche zu Kinderrechten (Beschwerde und Beteiligung)