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Unterhaltsvorschussleistungen Offenburg

Beschreibung

Wenn Sie alleinerziehend sind und der andere Elternteil kommt seiner Unterhaltsverpflichtungen nicht nach, können Sie einen Unterhaltsvorschuss aus staatlichen Mitteln erhalten.

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind achtzehn Jahre alt wird.

Hausanschrift

Badstraße 20
77652 Offenburg
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Kontakt

Telefon 0781 805 6322
Fax 0781 805 9750

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
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