Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans "Erweiterung Netto" mit örtlichen Bauvorschriften, Stadt Oppenau, OT Ibach (Ortenaukreis), als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Oppenau hat am 22.06.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung Netto" mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen und in gleicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes "Erweiterung Netto" gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und TöB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Erweiterung Netto" ist im nachstehenden Planausschnitt zeichnerisch dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Flst.-Nr. 20 der Gemarkung Ibach mit einer Größe von ca. 0,54 ha und liegt zwischen der B 28 und der Bahnlinie. Im Norden grenzt das Planungsgebiet an die Rench, im Süden an den Vorderbühlweg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im rechtswirksamen des Gemeindeverwaltungsverbands „Oberes Renchtal“ als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes geschaffen werden. Mit der Modernisierung, der Erweiterung und Erhöhung der Verkaufsfläche wird die Nahversorgung der Stadt Oppenau auch weiterhin gewährleistet.  Veröffentlichung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB:
 Der Bebauungsplan "Erweiterung Netto" mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbelangen sowie weiteren Unterlagen wird in der Zeit vom 29.06.2026 bis 31.07.2026 (jeweils einschließlich) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB folgendermaßen veröffentlicht: Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auf der Homepage der Stadt Oppenau (Unterlagen nachstehend) sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) eingesehen und zum Ausdruck heruntergeladen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Oppenau, Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Rathausplatz 1, 77728 Oppenau, während der Sprechzeiten eingesehen werden. Im Rahmen der Planauslegung wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauverwaltung@oppenau.de übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Oppenau vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Oppenau, den 24.06.2026 gez. GaiserBürgermeister

Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans "Erweiterung Netto"

Hinweis: Die übrigen abrufbaren Unterlagen werden ab dem 29.06.2026 an dieser Stelle veröffentlicht.

Ansprechpartner

Andrea Zähringer

Leiterin Bau- und Liegenschaftsverwaltung

Rathausplatz 1
77728 Oppenau
E-Mail
Telefon 07804 4845
Fax 07804 4822
Gebäude Rathausplatz 1
Raum 302