
Kommunale Wärmeplanung im Konvoi Renchtal
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 7, 13 Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Angesichts des fortschreitenden Klimawandels sowie wachsender geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten hat die Sicherstellung einer bezahlbaren und zugleich treibhausgasneutralen Energieversorgung deutschlandweit hohe Priorität. Der Wärmesektor nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein. Ziel ist es, den Wärmeverbrauch durch energetische Sanierungen und Effizienzsteigerungen deutlich zu reduzieren und die Wärmebereitstellung konsequent auf erneuerbare sowie treibhausgasneutrale Quellen umzustellen.
Vor diesem Hintergrund stellt die kommunale Wärmeplanung (KWP) ein zentrales strategisches Planungsinstrument für die Kommunen dar, um den Entwicklungspfad hin zu einer nachhaltigen, resilienten und wirtschaftlich tragfähigen Wärmeversorgung systematisch zu erarbeiten. Der kommunale Wärmeplan ist auf die spezifischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Kommune ausgerichtet und soll passgenaue Lösungsansätze entwickeln, die technische, wirtschaftliche und räumliche Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen.
Ende 2023 beschloss die Stadt Oppenau, zusammen mit anderen Renchtal-Kommunen eine Wärmeplanung im Konvoi durchzuführen.
Der Entwurf des kommunalen Wärmeplans wurde zwischenzeitlich erstellt. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben gemäß §§ 7, 13 WPG die Möglichkeiten, den Entwurf in der Zeit vom 27. März 2026 bis 27. April 2026 (jeweils einschließlich) einzusehen. Dazu wird der Entwurf des Wärmeplans im Internet auf der Homepage der Stadt Oppenau (s. unten) veröffentlicht. Die Einsichtnahme kann während der Öffnungszeiten auch im Rathaus der Stadt Oppenau (Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Rathausplatz 1, 77728 Oppenau) erfolgen.
Bis einschließlich 27.04.2026 besteht die Möglichkeit, Anregungen, Fragen oder Hinweise zum Entwurf einzubringen. Diese Stellungnahmen sollen elektronisch an bauverwaltung@oppenau.de übermittelt werden. Eine mündliche Einreichung zur Niederschrift sowie eine schriftliche Einreichung sind ebenfalls möglich.
Es ist vorgesehen, dass der kommunale Wärmeplan im Mai 2026 vom Gemeinderat beschlossen wird.
Oppenau, den 25.03.2026
gez. Gaiser
Bürgermeister

