Aufstellung des Lärmaktionsplans der Stadt Oppenau
Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 6 Abs. 6 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) ist die Stadt Oppenau für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen auf ihrem Gemarkungsgebiet zuständig.
Da die Bundesstraße 28 im Bereich zwischen Einmündung L 92 und nördlicher Gemarkungsgrenze ein Verkehrsaufkommen über 8.200 Kfz/24h aufweist, ist die Stadt Oppenau dazu verpflichtet, für diesen Bereich einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes untersucht die Stadt Oppenau darüber hinaus freiwillig auch die Lärmbelastung entlang weiterer klassifizierter Streckenabschnitte.
Der Gemeinderat hat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz in seiner Sitzung vom 20.10.2025 zugestimmt.
Folgende Maßnahmen beinhaltet der Lärmaktionsplan im Entwurf:
- 30 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen
- 50 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen
- 70 km/h ganztags aus verkehrlichen Gründen
- Anregung zur Umsetzung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung (65/55 dB(A) tags/nachts) erreicht/überschritten werden
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom 10.11.2025 bis 12.12.2025 (jeweils einschließlich) bei der Bau- und Liegenschaftsverwaltung der Stadt Oppenau, Rathausplatz 1, 77728 Oppenau, öffentlich aus. Jede*r kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den Öffnungszeiten des Rathauses einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt (siehe untenstehende Dokumente) eingesehen werden.
Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 15.12.2025 per E-Mail an bauverwaltung@oppenau.de, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Oppenau, den 07.11.2025
gez. Gaiser
Bürgermeister

