
Bebauungsplan "Hubackermatt III"
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Oppenau hat am 31.01.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13b BauGB die Aufstellung des B-Plans "Hubackermatt III" beschlossen.
Das B-Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und TöB sowie Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Hubackermatt III" ist im nachfolgenden Planausschnitt zeichnerisch dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans beträgt ca. 0,76 ha und liegt am südwestlichen Ortsrand von Ramsbach, umfasst den Bereich östlich angrenzend an die Waldfläche und grenzt im Süden an das Gelände der Fliegergruppe Renchtal e.V. sowie an landwirtschaftliche Flächen. Im Nordosten und Osten schließt das Baugebiet an die bestehende Bebauung an bzw. wird im Nordwesten durch die Waldmattstraße begrenzt.
Die Fläche ist als Wohnbaufläche bzw. Grünfläche bereits in der rechtswirksamen 2. Änderung des FNP des GVV "Oberes Renchtal" ausgewiesen. Der B-Plan gilt somit aus dem FNP entwickelt.
Mit der Aufstellung des B-Plans soll kurzfristig dem anstehenden Bedarf ortsansässiger Bauwilliger für die nächsten Jahre Rechnung getragen werden, nachdem die Erschließung im Bereich "Hubackermatt III" bereits vorhanden ist. Des Weiteren lag hier eine Anfrage vor, auf einem bereits erschlossenen Grundstück ein weiteres Wohngebäude zu erstellen. Die Aufstellung des B-Plans ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Grundlagen zur Erschließung des Baugebiets zu schaffen.
Offenlage des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bebauungsplan "Hubackermatt III" mit Örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltbelangen wird in der Zeit vom
14. Februar 2022 bis 15. März 2022 (je einschließlich) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus Oppenau, Bau- und Liegenschaftsverwaltung, während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können die Unterlagen eingesehen sowie Anregungen und Bedenken hierzu schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Oppenau vorgetragen werden.
