Anträge auf Absetzung von Wassermengen

Stichtag: 19.02.2024

Anträge auf Absetzung von Wassermengen, die im Jahr 2023 nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden
 
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Anträge auf Absetzung von Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden bis spätestens 19.02.2024 schriftlich bei der Stadt Oppenau - Steuerverwaltung - Rathausplatz 1 einzureichen sind.


Die Anträge von landwirtschaftlichen Betrieben können bei der Stadtverwaltung - Zimmer 204 - bzw. bei den entsprechenden Ortsverwaltungen gestellt werden.
Es ist ein Nachweis aus dem die Anzahl der Tiere im Jahr 2023 hervorgeht, vorzulegen.