Beseitigung von Hundekot

Hinweis

Beim Ordnungsamt der Stadt Oppenau sind leider wieder vermehrt Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Plätzen, Wegen und Nutzflächen eingegangen.

Für sehr viele Hundebesitzer- und Gassigeher ist es eine Selbstverständlichkeit, die „Hinterlassenschaften“ ihrer Vierbeiner zu beseitigen - leider gibt es einen kleinen Teil, die nicht den Anstand besitzen, diese Verpflichtung zu erfüllen. Für diese Menschen daher extra noch einmal folgende Hinweise:
Der Halter oder Führer eines Hundes hat gem. § 13 der Polizeiverordnung der Stadt Oppenau dafür Sorge zu tragen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dies gilt gleichermaßen auch für landwirtschaftliche Nutzflächen. Sicher sind auch Sie der Auffassung, dass die Nachlässigkeit von Hundebesitzern nicht zur Eigentumsschädigung bzw. zum wirtschaftlichen Nachteil unserer Landwirte führen darf. Durch den Kot kann es bei der Bewirtschaftung der Nutzflächen zu Verunreinigungen kommen, die bei den Nutztieren zu Krankheiten führen können und die Futterqualität gefährden. Hundekot verunreinigt Grünland und Feldfutter (Gras, Mais), was wiederum die Qualität von Milch und Fleisch beeinträchtigt.

Sollte dennoch Hundekot abgelegt werden, so ist dieser unverzüglich zu beseitigen. Hierfür können Sie die entsprechenden Dog-Stations mit Tütenspender und Abfallbehälter nutzen, die die Stadt Oppenau an verschiedenen Stellen aufgestellt hat. Dort, wo Sie keine Dog-Station finden, ist der Hundekot selbstverständlich trotzdem aufzunehmen und an geeigneter Stelle zu entsorgen. Bitte werfen Sie die befüllten Kotbeutel nicht einfach auf Wiesen oder Wege, sondern nutzen bitte die anderen städtischen Abfallbehälter.

Es wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Personen, welche als Hundehalter oder -führer verbotswidrig abgelegten Hundekot nicht unverzüglich beseitigen, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden kann, welches in der Regel mit einer Geldbuße geahndet wird. Wir hoffen allerdings, diesen Schritt nicht gehen zu müssen und bitten Sie um Rücksichtnahme, wenn Sie Ihren Hund ausführen.

Stadt Oppenau
-Ordnungsamt-