Bebauungsplan Gewerbegebiet "Hofmatten" - 2. Änderung

Bebauungsplan tritt mit Veröffentlichung in Kraft

Der Gemeinderat der Stadt Oppenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.01.2026 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Hofmatten" nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung im Verkündblatt der Stadt Oppenau vom 06.02.2026 in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Die öffentliche Bekanntmachung (310 KiB) sowie die Bebauungsplanvorschriften können unter den entsprechenden Rubriken eingesehen werden.