Verlängerung und Anpassung Corona-VO zum 26.07.2021

Mit der ersten Änderungsverordnung zur CoronaVO vom 25. Juni 2021 wird die Laufzeit der CoronaVO verlängert. Die bestehenden Schutzmaßnahmen müssen aufgrund des derzeit bestehenden Infektionsgeschehens und der mittlerweile auch in Baden-Württemberg dominierenden und weitaus ansteckenderen Delta-Variante grundsätzlich weiterhin aufrechterhalten werden. Die Änderung umfasst insbesondere wesentliche Änderungen in folgenden Bereichen:

-  Verlängerung der 9. Corona-Verordnung bis 23. August 2021; sie tritt am 26.07.2021 in Kraft.
-  Änderungen bei (Sport-)Veranstaltungen (§§ 8 und 15):
-  Klarstellung des Komplexes Volksfeste/Jahrmärkte/Flohmärkte
-  Touristische Verkehre (Ausflugsschifffahrt, touristischer Bahn-, Bus- und Seilbahnverkehr)
-  Diskotheken
-  Märkte im Sinne der Gewerbeordnung, damit auch Jahr- und Spezialmärkt

Darüber hinaus erfolgten redaktionelle Anpassungen.