Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Kalikutt"

Satzung tritt mit Veröffentlichung in Kraft

Der Gemeinderat der Stadt Oppenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2026 die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Kalikutt“ nach § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 i. V. m. § 13 BauGB nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung im Verkündblatt der Stadt Oppenau vom 17.04.2026 in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Die öffentliche Bekanntmachung (351 KiB) sowie die Satzungsunterlagen können unter den entsprechenden Rubriken eingesehen werden.